PEP Screening: politisch exponierte Personen identifizieren (2026)
Vollständiger Leitfaden zum PEP Screening: Definition, BaFin- und GwG-Pflichten, Identifikationsprozess für politisch exponierte Personen, verstärkte Sorgfaltspflichten und Best Practices für deutsche Unternehmen in 2026.

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PEP Screening ist eine zentrale Pflichtaufgabe in jedem GwG-konformen Compliance-Programm: Es bezeichnet die Überprüfung, ob ein Kunde oder eine Geschäftsbeziehung eine politisch exponierte Person (PEP) ist oder war, und die entsprechende Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten. In Deutschland können Verstöße gegen die PEP-Screening-Pflichten Bußgelder der BaFin von bis zu 5 Millionen Euro oder 10 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen, gemäß § 56 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG).
Dieser Leitfaden erläutert die Definition von PEPs, den deutschen und europäischen Rechtsrahmen, den Screening-Prozess sowie Best Practices für 2026.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Finanz- oder Regulierungsberatung dar. Bitte wenden Sie sich für spezifische Fragen an einen qualifizierten Fachmann.
Was ist PEP Screening?
PEP Screening ist der strukturierte Prozess, bei dem geprüft wird, ob eine natürliche Person eine politisch exponierte Person (PEP) ist, indem ihre Identitätsdaten mit weltweiten PEP-Datenbanken und Überwachungslisten abgeglichen werden. Eine PEP ist eine Person, die eine herausragende öffentliche Funktion ausübt oder ausgeübt hat und dadurch einem erhöhten Risiko für Korruption, Bestechung und Geldwäsche ausgesetzt ist.
Gemäß § 1 Abs. 12 GwG sind politisch exponierte Personen natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter auf nationaler oder internationaler Ebene ausüben oder ausgeübt haben (GwG § 1 Abs. 12). Die FATF-Empfehlungen 12 und 22 bilden den internationalen Rahmen, den Deutschland im GwG umgesetzt hat (FATF Empfehlungen 12 & 22).
Wer gilt als PEP? Die drei Kategorien
Das GwG unterscheidet in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 (4. AMLD) drei Kategorien politisch exponierter Personen:
| Kategorie | Beispiele für Funktionen |
|---|---|
| Inländische PEPs | Mitglieder des Bundestags und der Landtage, Bundesminister, Richter des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs, Vorstandsmitglieder der Deutschen Bundesbank, Botschafter |
| Ausländische PEPs | Vergleichbare Funktionsträger in anderen Ländern — in der Regel mit höherem Risikoprofil aufgrund geringerer institutioneller Transparenz |
| Mitglieder internationaler Organisationen | Direktoren und Vorstandsmitglieder von Organisationen wie UNO, IWF, Weltbank oder OECD |
Die Screening-Pflicht erstreckt sich auch auf unmittelbare Familienangehörige (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern) und bekannte enge Mitarbeiter von PEPs. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt bleibt der PEP-Status für mindestens 12 bis 18 Monate bestehen, gemäß den FATF-Leitlinien und der BaFin-Aufsichtspraxis.
Rechtsrahmen in Deutschland: GwG und BaFin
In Deutschland treffen die PEP-Screening-Pflichten alle nach dem GwG verpflichteten Unternehmen: Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleister, Krypto-Dienstleister, Immobilienmakler, Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater.
Seit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 (5. AMLD) durch das GwG-Änderungsgesetz 2020 unterliegen Kryptowertpapierdienstleister ausdrücklich den PEP-Screening-Pflichten, mit direkter Aufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die BaFin veröffentlicht Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, die verbindliche Orientierung für die praktische Umsetzung geben.
Die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen umfassen:
- Identifikation: angemessene, risikobasierte Verfahren zur Feststellung, ob ein Kunde eine PEP ist (§ 15 GwG)
- Verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD): verpflichtend ab Feststellung des PEP-Status, einschließlich Überprüfung der Herkunft des Vermögens und der Mittel
- Zustimmung der Führungsebene: Genehmigung eines Mitglieds der Führungsebene vor Begründung oder Fortsetzung der Geschäftsbeziehung
- Laufende Überwachung: intensivierte Begleitung während der gesamten Geschäftsbeziehung mit häufigeren Überprüfungen
- Aufbewahrungspflicht: alle Entscheidungen und Genehmigungen müssen mindestens fünf Jahre für BaFin-Prüfungen aufbewahrt werden
Der PEP-Screening-Prozess: fünf Schritte
Ein wirksames PEP-Screening-Programm folgt einer dokumentierten und reproduzierbaren Abfolge, sowohl beim initialen Onboarding als auch während des gesamten Lebenszyklus der Geschäftsbeziehung.
Schritt 1: Erhebung und Normalisierung der Identitätsdaten
Die Qualität des Screenings hängt von der Qualität der Eingabedaten ab: vollständiger rechtlicher Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland. Schreibvarianten, zusammengesetzte Namen und Transliterationen müssen durch Fuzzy-Matching-Algorithmen verarbeitet werden, um falsch-negative Ergebnisse zu minimieren.
Schritt 2: Abgleich mit PEP-Datenbanken
Das Screening erfolgt durch Abgleich der Kundendaten mit kommerziellen Datenbanken — Refinitiv World-Check, LexisNexis, Dow Jones Risk & Compliance — die offizielle Quellen (Parlamentsregister, Regierungslisten, Gerichtsakten) und negative Medienberichte zusammenführen.
Keine PEP-Datenbank ist vollständig: Unternehmen mit hoher PEP-Exposition — Private Banking, Vermögensverwaltung, Korrespondenzbankgeschäft — kombinieren in der Regel zwei oder mehr unabhängige Datenanbieter, um falsch-negative Ergebnisse zu minimieren.
Schritt 3: Risikoeinstufung und Entscheidung
Ein Treffer löst eine Risikobewertung aus: Art der ausgeübten öffentlichen Funktion, Herkunftsland (mit besonderer Aufmerksamkeit für FATF-Hochrisikogerichtsbarkeiten), Aktualität des Mandats, Volumen und Art der geplanten Transaktionen sowie das Vorhandensein negativer Medienberichte. Das Ergebnis ist eine Risikostufe — Standardüberwachung, EDD oder Ablehnung — mit schriftlicher Dokumentation der Entscheidung.
Schritt 4: Verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD)
Wenn EDD erforderlich ist, umfasst dies: Einholung und dokumentierte Überprüfung der Herkunft des Vermögens (Gehaltsnachweise, Erbschaften, Unternehmensgewinne, Vermögensveräußerungen), Überprüfung der Mittelherkunft bei jeder wesentlichen Transaktion und Genehmigung der Führungsebene vor Beginn oder Fortsetzung der Geschäftsbeziehung. Sämtliche Dokumentation muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Schritt 5: Laufende Überwachung und Statusaktualisierung
Der PEP-Status ist dynamisch: Ein Kunde kann nach dem initialen Onboarding zur PEP werden (Wahl, Ernennung) oder aufhören, eine PEP zu sein (Ende des Mandats, Rücktritt). Automatisierte Systeme ermöglichen Echtzeit-Benachrichtigungen bei Statusänderungen. Die BaFin erwartet, dass verpflichtete Unternehmen über Verfahren verfügen, um solche Änderungen unverzüglich zu verarbeiten.
Häufige Fragen von Compliance-Teams
Compliance-Fachleute stellen regelmäßig Fragen, die die Regulierung nicht immer mit ausreichender Präzision beantwortet.
Müssen inländische und ausländische PEPs unterschiedlich behandelt werden? Ja. Ausländische PEPs gelten standardmäßig als höheres Risiko, da institutionelle Kontrollmechanismen und Vermögenstransparenz von Land zu Land stark variieren. Inländische deutsche PEPs können unter Berücksichtigung der bestehenden institutionellen Schutzmaßnahmen bewertet werden, jedoch erwartet die BaFin stets eine dokumentierte, risikobasierte Analyse.
Was ist bei einem falsch-positiven Ergebnis zu tun? Falsch-positive Ergebnisse — fehlerhafte Übereinstimmungen zwischen einem Kunden und einer gleichnamigen PEP — kommen häufig vor, insbesondere bei verbreiteten Nachnamen. Die Entscheidung, die Übereinstimmung abzulehnen, muss mit den Ablehnungsgründen dokumentiert werden. Automatisierte Tools reduzieren diese Rate erheblich durch die Kombination zusätzlicher Kriterien (Geburtsdatum, Land).
Darf ein Kunde allein aufgrund seines PEP-Status abgelehnt werden? Nein. Das GwG und die europäischen AML-Richtlinien verbieten eine automatische Ablehnung ausschließlich aufgrund des PEP-Status. Jede PEP muss einer individuellen Risikobewertung unterzogen werden; eine Ablehnung ist nur gerechtfertigt, wenn diese Bewertung zu dem Schluss kommt, dass das Risiko nicht tragbar ist.
Besonderheiten des deutschen PEP-Screening-Rahmens
Das deutsche Geldwäscherecht weist gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten einige Besonderheiten auf, die bei der Gestaltung des PEP-Screening-Programms berücksichtigt werden müssen.
Das Transparenzregister erfasst seit 2017 die wirtschaftlich Berechtigten aller in Deutschland ansässigen juristischen Personen. Für das PEP Screening ist dieses Register bedeutsam, weil PEPs als wirtschaftlich Berechtigte hinter Gesellschaftsstrukturen auftreten können. Die Verknüpfung von PEP-Identifikation und Transparenzregister-Abgleich ist daher eine Best Practice für Unternehmen mit gewerblichen Kunden.
Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum GwG, die konkrete Orientierungshilfen für die Umsetzung der PEP-Screening-Anforderungen geben. Diese Hinweise sind zwar keine Rechtsnormen, werden aber von der BaFin im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit als Mindeststandard zugrunde gelegt.
Ein weiteres deutsches Spezifikum ist die Geldwäsche-Meldepflicht: Verpflichtete, die im Rahmen des PEP Screenings konkrete Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung feststellen, sind nach § 43 GwG zur unverzüglichen Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) verpflichtet. Die FIU ist die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und ist seit 2017 beim Zoll angesiedelt.
| Aspekt | Deutsches Recht (GwG) | EU-Mindeststandard (AMLD) |
|---|---|---|
| PEP-Definition | § 1 Abs. 12 GwG | Art. 3 Nr. 9 AMLD4 |
| Verstärkte Sorgfaltspflichten | § 15 GwG | Art. 20–22 AMLD4 |
| Meldepflicht | § 43 GwG (FIU) | Art. 33 AMLD4 |
| Aufbewahrungspflicht | § 8 GwG, 5 Jahre | Art. 40 AMLD4, 5 Jahre |
| Sanktionen | § 56 GwG, bis 5 Mio. € | Art. 59 AMLD4 |
Automatisierung des PEP Screenings
Manuelles PEP Screening stößt für Unternehmen mit hohem Kundendurchsatz schnell an seine Grenzen. Automatisierte Lösungen zur Dokumentenprüfung integrieren PEP Screening in vollständige KYC-Workflows mit Echtzeit-Benachrichtigungen, Case-Management-Dashboards und automatischen Prüfpfaden für BaFin-Kontrollen.
Für einen umfassenden Überblick über die Geldwäscheprävention bietet unser AML-Compliance-Leitfaden den allgemeinen Rahmen, in den PEP Screening eingebettet ist. Das Sanctions Screening ist die natürliche Ergänzung zum PEP Screening in jedem AML-Programm.
Für einen vollständigen Überblick über die KYC-Anforderungen 2026 verweisen wir auf unseren Leitfaden zu den KYC-Anforderungen 2026. Der Leitfaden zur Dokumenten-Compliance bietet den breiteren Regulierungskontext, in den PEP Screening eingebettet ist.
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Häufige Fragen
Was ist PEP Screening?
PEP Screening ist der Prozess, bei dem überprüft wird, ob eine natürliche Person eine politisch exponierte Person (PEP) ist, indem ihre Identitätsdaten mit Datenbanken und Überwachungslisten abgeglichen werden. Bei einem Treffer sind verstärkte Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG und den europäischen AML-Richtlinien anzuwenden.
Welche Unternehmen sind in Deutschland zum PEP Screening verpflichtet?
Alle nach dem GwG verpflichteten Unternehmen: Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleister, Kryptowerte-Dienstleister, Immobilienmakler, Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Die vollständige Liste findet sich in § 2 GwG.
Wie lange muss eine ehemalige PEP als solche behandelt werden?
Gemäß den FATF-Leitlinien und der BaFin-Aufsichtspraxis müssen verstärkte Sorgfaltspflichten mindestens 12 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt aufrechterhalten werden. In der Praxis empfiehlt die BaFin, diesen Zeitraum zu verlängern, wenn der Risikokontext dies rechtfertigt, insbesondere bei PEPs aus Hochrisikoländern.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die PEP-Pflichten in Deutschland?
Die BaFin kann Bußgelder von bis zu 5 Millionen Euro oder 10 % des Jahresumsatzes nach § 56 Abs. 1 GwG verhängen. Zusätzlich kann die BaFin eine öffentliche Bekanntmachung anordnen und Maßnahmen wie die Abberufung von Geschäftsleitern oder den Entzug der Zulassung ergreifen.
Ist PEP Screening auch für Kryptounternehmen verpflichtend?
Ja. Seit Umsetzung der 5. AMLD durch das GwG-Änderungsgesetz 2020 unterliegen Kryptowerte-Dienstleister, die in Deutschland tätig und bei der BaFin registriert sind, denselben PEP-Screening-Pflichten wie traditionelle Finanzinstitute.