Wirtschaftlich Berechtigter
Der wirtschaftlich Berechtigte (Ultimate Beneficial Owner) ist die natürliche Person, die letztendlich Eigentümer einer juristischen Person ist oder diese kontrolliert, sei es direkt oder über Zwischenbeteiligungen oder Kontrollmechanismen. Die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter ist eine zentrale Anforderung der Geldwäscheprävention.
Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zielt darauf ab, den Unternehmensschleier zu durchdringen und die natürliche Person offenzulegen, die tatsächlich von einer Transaktion oder Gesellschaft profitiert. Nach europäischem Recht gilt als wirtschaftlich Berechtigter grundsätzlich jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf andere Weise wirksame Kontrolle ausübt. Diese Schwelle kann je nach Rechtsordnung und Art der Gesellschaft variieren.
Die AMLD6 hat die Anforderungen an die Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten erheblich verschärft. Die Mitgliedstaaten müssen vernetzte zentrale Register führen, die für zuständige Behörden, Verpflichtete und unter bestimmten Bedingungen auch für die Öffentlichkeit zugänglich sind. In Deutschland erfüllt das Transparenzregister beim Bundesanzeiger diese Funktion und ist seit 2021 als Vollregister ausgestaltet.
Die Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten stellt insbesondere bei komplexen Strukturen eine große Herausforderung für Verpflichtete dar — Beteiligungsketten, Trusts, Stiftungen oder Gesellschaften über mehrere Rechtsordnungen hinweg. Automatisierte Lösungen wie CheckFile.ai ermöglichen den Abgleich der Identitätsdokumente der erklärten wirtschaftlich Berechtigten mit den Gesellschaftsdokumenten (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste) zur Validierung der Informationskonsistenz.
Vorschriften
Praxisbeispiele
- 1Eine Bank analysiert die Beteiligungskette eines Firmenkunden und identifiziert drei zwischengeschaltete Holdinggesellschaften, bevor sie die natürliche Person mit 35 % des Kapitals ermittelt — diese Person wird als wirtschaftlich Berechtigter erklärt.
- 2Eine Anwaltskanzlei erhält ein Mandat von einer luxemburgischen Gesellschaft und fordert den Gesellschaftsvertrag, das Gesellschafterverzeichnis und die Ausweisdokumente jeder Person mit mehr als 25 % der Anteile an, um ihren Prüfpflichten nachzukommen.
- 3Ein Wirtschaftsprüfer vergleicht die Angaben im Transparenzregister mit den vom Firmenkunden vorgelegten Dokumenten und stellt eine Unstimmigkeit fest: Ein Gesellschafter mit 30 % erscheint nicht in der UBO-Erklärung, was einen Compliance-Alarm auslöst.