Wirtschaftlich Berechtigter
Der wirtschaftlich Berechtigte (UBO - Ultimate Beneficial Owner) ist die natürliche Person, die eine juristische Person letztlich besitzt oder kontrolliert, direkt oder indirekt. Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten ist eine grundlegende Pflicht im Rahmen der Geldwäschebekämpfung.
Nach europäischem und deutschem Recht wird der wirtschaftlich Berechtigte in der Regel als jede natürliche Person definiert, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte eines Unternehmens hält oder eine effektive Kontrolle über dessen Geschäftsführung ausübt. Kann keine natürliche Person nach diesen Kriterien identifiziert werden, gilt der gesetzliche Vertreter der Einheit als wirtschaftlich Berechtigter.
Unternehmen sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister anzugeben, das in Deutschland vom Bundesanzeiger Verlag geführt wird. Verpflichtete Unternehmen müssen den wirtschaftlich Berechtigten jedes Unternehmenskunden oder jeder rechtlichen Gestaltung identifizieren und dessen Identität überprüfen. Diese Pflicht gehört zu den Kundensorgfaltspflichten (CDD) und unterliegt bei komplexen Beteiligungsstrukturen verstärkten Kontrollen.
Die Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten kann bei mehrstufigen Strukturen oder Einheiten in verschiedenen Jurisdiktionen komplex sein. CheckFile.ai erleichtert diesen Prozess durch die automatisierte Überprüfung der Identitätsdokumente der wirtschaftlich Berechtigten und der unterstützenden Unternehmensdokumentation (Handelsregisterauszüge, Satzung, Gesellschafterlisten).
Vorschriften
Praxisbeispiele
- 1.Eine Bank identifiziert den Mehrheitsgesellschafter eines Unternehmenskunden, indem sie die Beteiligungskette über drei zwischengeschaltete Holdinggesellschaften zurückverfolgt.
- 2.Ein Steuerberater fordert aktuelle Satzungen und das Transparenzregister an, bevor er das Mandat einer neu gegründeten Gesellschaft annimmt.
- 3.Ein Notar überprüft die Identität des wirtschaftlich Berechtigten einer Immobilieninvestmentgesellschaft vor Beurkundung eines Kaufvertrags.