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RegulierungLCB-FT

Französisches Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfungsgesetz (LCB-FT)

LCB-FT (Lutte Contre le Blanchiment et le Financement du Terrorisme) ist Frankreichs umfassender Rechts- und Regulierungsrahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien erlegt es den Verpflichteten Sorgfaltspflichten, Verdachtsmeldepflichten und Datenaufbewahrungspflichten auf.

Der französische LCB-FT-Rahmen basiert hauptsächlich auf dem Code monétaire et financier (Artikel L. 561-1 ff.) und den Durchführungsbestimmungen. Er gilt für eine breite Palette von Verpflichteten: Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Kunsthändler, Kryptowerte-Plattformen und viele weitere. Jeder Verpflichtete muss ein internes LCB-FT-System einrichten, das seinen Risiken angemessen ist.

Die wesentlichen Pflichten umfassen: Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung; Umsetzung laufender Sorgfaltsmaßnahmen (Transaktionsüberwachung, Datenaktualisierung); Erstattung einer Verdachtsmeldung bei Tracfin, wenn verdächtige Aktivitäten erkannt werden; sowie Aufbewahrung der Belege für fünf Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung.

Frankreich hat seinen LCB-FT-Rahmen nach der FATF-Länderprüfung 2022 verstärkt, die die Notwendigkeit einer besseren Aufsicht über nicht-finanzielle Berufe hervorhob. Die ACPR (für den Finanzsektor) sowie die DGCCRF, Berufskammern und Verbände (für nicht-finanzielle Berufe) überwachen die Einhaltung dieser Pflichten. Die Sanktionen können erheblich sein: Verwaltungsbußgelder, Berufsverbote und sogar strafrechtliche Verfolgung.

Vorschriften

lcb-ftgdpr-rgpdgeldwaeschegesetzamld

Praxisbeispiele

  • 1.Ein Immobilienmakler überprüft die Identität von Käufer und Verkäufer bei einer Transaktion über 15.000 Euro, erhebt einen Identitätsnachweis und einen Adressnachweis und bewahrt diese Dokumente fünf Jahre nach Unterzeichnung der Urkunde auf.
  • 2.Ein Wirtschaftsprüfer entdeckt ungewöhnliche Finanzströme auf den Konten eines Mandanten und erstattet eine Verdachtsmeldung bei Tracfin, ohne den betroffenen Mandanten zu informieren, gemäß der Vertraulichkeitspflicht.
  • 3.Eine Online-Bank aktualisiert ihre LCB-FT-Risikobewertung und stuft bestimmte Kunden aufgrund von Verbindungen zu politisch exponierten Personen als Hochrisikokunden ein, wodurch verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen ausgelöst werden.

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