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RegulierungMiCA

Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA)

Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) ist der erste umfassende europäische Rechtsrahmen für Kryptowerte. Seit dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar, erlegt sie Emittenten von Kryptowerten und Kryptowerte-Dienstleistern (CASPs) Zulassungs-, Transparenz- und Anlegerschutzpflichten auf.

MiCA schließt eine bedeutende regulatorische Lücke, indem sie einen harmonisierten Rahmen für Kryptowerte schafft, die von der bestehenden Finanzgesetzgebung nicht erfasst waren. Die Verordnung unterscheidet drei Kategorien: vermögenswertreferenzierte Token (ARTs), E-Geld-Token (EMTs) und sonstige Kryptowerte. Jede Kategorie unterliegt spezifischen Anforderungen hinsichtlich Whitepaper, Reserven und Governance.

Für Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) verlangt MiCA eine Zulassung durch die nationale zuständige Behörde mit europäischem Pass. Die Pflichten umfassen aufsichtsrechtliche Anforderungen, Trennung von Kundengeldern, strenge Governance-Regeln und Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch. Die Verordnung legt auch verschärfte KYC-Pflichten fest, die an die Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie angepasst sind.

Die Auswirkungen auf die Identitätsprüfung sind erheblich: CASPs müssen robuste KYC-Verfahren für alle ihre Kunden implementieren, einschließlich für Kryptowert-Transfers (Travel Rule). Emittenten bedeutender ARTs und EMTs unterliegen der direkten Aufsicht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

Vorschriften

micagdpr-rgpdgeldwaeschegesetz

Praxisbeispiele

  • 1.Eine in Frankreich ansässige Krypto-Börse erhält ihre CASP-Lizenz von der AMF, einschließlich der Verpflichtung, die Identität aller Nutzer durch ein DSGVO- und GwG-konformes KYC-Verfahren zu überprüfen.
  • 2.Ein Emittent eines Euro-gedeckten Stablecoins muss eine Vermögensreserve in Höhe von 100 % der im Umlauf befindlichen Token vorhalten und ein Whitepaper mit Risiken, Inhaberrechten und Rücknahmemechanismen veröffentlichen.
  • 3.Ein Kryptoverwahrungsdienstleister setzt die Travel Rule um: Für jede Überweisung über 1.000 Euro werden die Identifikationsinformationen des Auftraggebers und des Begünstigten erfasst und übermittelt.

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