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ComplianceCDD

Kundensorgfaltspflichten

CDD (Customer Due Diligence) bezeichnet die Sorgfaltspflichten, die verpflichtete Unternehmen zur Identifizierung ihrer Kunden, zum Verständnis der Art ihrer Geschäftstätigkeit und zur Bewertung des Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisikos anwenden müssen. CDD bildet die operative Grundlage des KYC-Prozesses.

Die Kundensorgfaltspflichten umfassen drei Intensitätsstufen: vereinfachte Maßnahmen für Kunden mit geringem Risiko, Standardmaßnahmen als Regelfall und verstärkte Maßnahmen (EDD) für Hochrisikosituationen. Jede Stufe beinhaltet unterschiedliche Anforderungen an die Informationserhebung, Dokumentenprüfung und Transaktionsüberwachung.

Im Rahmen der Standard-CDD muss das Unternehmen den Kunden identifizieren und seine Identität anhand zuverlässiger Dokumente überprüfen, den wirtschaftlich Berechtigten ermitteln, Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung einholen und eine fortlaufende Überwachung durchführen. Diese Pflichten gelten bei Begründung der Geschäftsbeziehung, bei gelegentlichen Transaktionen über bestimmten Schwellenwerten, bei Geldwäscheverdacht und wenn die Zuverlässigkeit zuvor erhaltener Informationen infrage steht.

Die Automatisierung der CDD durch Dokumentenverifikationstechnologien ermöglicht die Standardisierung von Kontrollen und die Reduzierung menschlicher Fehlerrisiken. CheckFile.ai erleichtert die CDD-Umsetzung, indem es die Echtheit von Identitätsdokumenten automatisch überprüft und die für die Risikoprofilbewertung erforderlichen Daten extrahiert.

Vorschriften

AMLD6FATF Recommendation 10Geldwäschegesetz (GwG)

Praxisbeispiele

  • 1.Ein Notar sammelt Ausweisdokumente und Adressnachweise aller Parteien vor der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags.
  • 2.Ein Steuerberater überprüft die Identität des Geschäftsführers und die Gesellschafterstruktur eines neuen Mandanten bei der Mandatsannahme.
  • 3.Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft wendet verstärkte CDD-Maßnahmen bei einem Kunden an, dessen Mittel aus einer Hochrisikojurisdiktion stammen.

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