Auszug aus dem Strafregister
Der Auszug aus dem Strafregister (extrait de casier judiciaire in Frankreich) ist ein offizielles Dokument, das vom Bundeszentralregister ausgestellt wird und die strafrechtlichen Verurteilungen einer Person zusammenfasst. In Frankreich gibt es drei Bulletins: B1 (den Justizbehörden vorbehalten), B2 (zugänglich für bestimmte Behörden und Arbeitgeber) und B3 (vom Betroffenen selbst beantragt, enthält nur die schwersten Verurteilungen). In Deutschland entspricht dies dem polizeilichen Führungszeugnis.
Das französische Strafregister ist eine zentralisierte Datei, die vom Justizministerium in Nantes verwaltet wird. Bulletin Nr. 1 (B1) enthält sämtliche Verurteilungen und Gerichtsentscheidungen. Bulletin Nr. 2 (B2) ist für bestimmte Arbeitgeber und Behörden zugänglich (insbesondere für Tätigkeiten mit Kontakt zu Minderjährigen, Sicherheitsberufe oder öffentliche Aufträge) und schließt bestimmte geringfügige Verurteilungen aus. Bulletin Nr. 3 (B3) ist das einzige, das Bürger für sich selbst beantragen können, und enthält nur Verurteilungen wegen schwerer Straftaten. In Deutschland wird zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis unterschieden.
Im Rahmen von Hintergrundüberprüfungen und Compliance-Verfahren wird der Strafregisterauszug für zahlreiche regulierte Positionen, öffentliche Aufträge, bestimmte Visumanträge und berufliche Zulassungsverfahren verlangt. Er ist Teil der umfassenden Integritätsprüfung eines Bewerbers oder Unternehmensführers. Die Geldwäscherichtlinie schreibt auch strafrechtliche Hintergrundüberprüfungen für bestimmte sensible Positionen im Finanzsektor vor.
Dokumentenverifizierungslösungen wie CheckFile.ai ermöglichen die Authentifizierung von Strafregisterauszügen durch Überprüfung des offiziellen Dokumentformats, der Sicherheitsmerkmale (Wasserzeichen, Ministeriumskopf), des Ausstellungsdatums und der Informationskonsistenz. Die KI erkennt gängige Fälschungen wie das Entfernen von Verurteilungen, Datumsänderungen oder die Verwendung gefälschter Verwaltungskopfzeilen.
Vorschriften
Praxisbeispiele
- 1.Ein privates Sicherheitsunternehmen fordert von jedem Stellenbewerber einen B3-Auszug aus dem Strafregister an, wie es für lizenziertes Sicherheitspersonal (CNAPS) vorgeschrieben ist.
- 2.Eine Gemeindeverwaltung überprüft das Bulletin B2 eines Bewerbers für eine Stelle als Jugendarbeiter mit Kontakt zu Minderjährigen gemäß den Kinderschutzvorschriften.
- 3.Eine Anwaltskanzlei überprüft den Strafregisterauszug eines Unternehmensführers im Rahmen einer Due Diligence vor einer Fusions- und Übernahmetransaktion.