Führungszeugnis / Strafregisterauszug
Ein Führungszeugnis (auch Strafregisterauszug oder polizeiliches Führungszeugnis) ist ein amtliches Dokument einer Regierungsbehörde, das die strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängigen Verfahren einer Person zusammenfasst. Jede Rechtsordnung hat ihr eigenes System: Führungszeugnis und erweitertes Führungszeugnis (Deutschland), DBS Check (Großbritannien), FBI Background Check (USA), Strafregisterauszug mit B1/B2/B3-Bulletins (Frankreich), National Police Check (Australien) und CPIC Criminal Record Check (Kanada).
Strafregisterauszüge sind ein Eckpfeiler der Sorgfaltspflicht und Compliance weltweit. Das jeweilige Dokument, die ausstellende Behörde und der Umfang variieren je nach Land:
- **Deutschland**: Das Bundesamt für Justiz in Bonn führt das Bundeszentralregister. Das einfache Führungszeugnis (§ 30 BZRG) ist für persönliche Zwecke bestimmbar, das erweiterte Führungszeugnis (§ 30a BZRG) wird für Tätigkeiten mit Kontakt zu Minderjährigen oder gefährdeten Personen benötigt. Arbeitgeber können ein behördliches Führungszeugnis (§ 31 BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. - **Österreich**: Die Strafregisterbescheinigung wird beim Bundesministerium für Justiz beantragt und enthält alle nicht getilgten Verurteilungen. - **Schweiz**: Der Strafregisterauszug wird beim Bundesamt für Justiz (BJ) beantragt und online über den Dienst e-LP erhältlich. - **USA**: Der FBI Identity History Summary wird über Fingerabdrücke ermittelt und deckt Bundesstraftaten ab, während bundesstaatliche Überprüfungen über die jeweiligen State Repositories erfolgen. Arbeitgeber nutzen häufig Verbraucherauskunfteien gemäß dem Fair Credit Reporting Act (FCRA). - **Großbritannien**: Der Disclosure and Barring Service (DBS) stellt drei Stufen aus — Basic (nicht getilgte Verurteilungen), Standard (getilgte und nicht getilgte Verurteilungen) und Enhanced (Verurteilungen plus polizeiliche Erkenntnisse). - **Frankreich**: Das Justizministerium stellt drei Bulletins aus — B1 (nur für Justizbehörden), B2 (bestimmte Arbeitgeber und Verwaltungen) und B3 (Eigenantrag, nur schwere Verurteilungen).
Im Rahmen von Hintergrundüberprüfungen und Compliance-Verfahren werden Strafregisterauszüge für regulierte Positionen (Finanzdienstleistungen, Kinderbetreuung, Sicherheitsbranche, Gesundheitswesen), öffentliche Aufträge, Visumanträge und berufliche Zulassungsverfahren verlangt. Die EU-Geldwäscherichtlinien und das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) schreiben strafrechtliche Hintergrundüberprüfungen für sensible Positionen im Finanzsektor vor.
Dokumentenverifizierungslösungen wie CheckFile.ai ermöglichen die Authentifizierung von Strafregisterauszügen aus verschiedenen Rechtsordnungen durch Überprüfung offizieller Dokumentformate, Sicherheitsmerkmale (Wasserzeichen, Behördenkopfzeilen, digitale Signaturen), Ausstellungsdaten und Informationskonsistenz. Die KI erkennt gängige Fälschungen wie das Entfernen von Verurteilungen, Datumsänderungen oder die Verwendung gefälschter Verwaltungskopfzeilen.
Vorschriften
Praxisbeispiele
- 1Ein deutsches Finanzinstitut verlangt gemäß den BaFin-Anforderungen von jedem neuen Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG), bevor die Einstellung im regulierten Bereich erfolgt.
- 2Eine Kindertagesstätte fordert für alle Bewerber ein erweitertes Führungszeugnis an, wie es nach § 72a SGB VIII für Tätigkeiten mit Kontakt zu Minderjährigen vorgeschrieben ist.
- 3Eine internationale Anwaltskanzlei überprüft Strafregisterauszüge aus drei Rechtsordnungen — Führungszeugnis (Deutschland), DBS Check (UK) und FBI Background Check (USA) — für einen Unternehmensleiter im Rahmen einer grenzüberschreitenden Due Diligence bei einer Fusions- und Übernahmetransaktion.