Geldwäschegesetz (GwG)
Das Geldwäschegesetz (GwG) ist das deutsche Bundesgesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien legt es Verpflichteten strenge Pflichten zur Kundenidentifizierung, Transaktionsüberwachung und Verdachtsmeldung auf.
Das Geldwäschegesetz bildet den Grundpfeiler des deutschen Anti-Geldwäsche-Rahmens. Erstmals 1993 erlassen und grundlegend überarbeitet zur Umsetzung der 4. und 5. EU-Geldwäscherichtlinie, gilt das GwG für ein breites Spektrum von Verpflichteten: Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Zahlungsdienstleister, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Immobilienmakler, Güterhändler mit hochwertigen Gütern und Kryptowerte-Dienstleister.
Das GwG verlangt einen risikobasierten Ansatz mit drei Sorgfaltsstufen. Vereinfachte Sorgfaltspflichten gelten bei niedrigem Risiko; die allgemeinen Sorgfaltspflichten erfordern die Identifizierung des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, die Verifizierung mittels gültigen Ausweisdokuments und das Verständnis des Zwecks der Geschäftsbeziehung; verstärkte Sorgfaltspflichten sind bei Hochrisikokunden, politisch exponierten Personen und Geschäftsbeziehungen mit Hochrisiko-Drittstaaten erforderlich.
Die deutsche Financial Intelligence Unit (FIU), angesiedelt bei der Generalzolldirektion, nimmt Verdachtsmeldungen entgegen und wertet sie aus. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht die Compliance von Finanzinstituten, während die Länder und Berufskammern die Aufsicht über nicht-finanzielle Berufe ausüben. Sanktionen bei Verstößen können bis zu 5 Millionen Euro oder 10 % des Jahresumsatzes betragen.
Vorschriften
Praxisbeispiele
- 1.Eine deutsche Bank eröffnet ein Konto für einen neuen Kunden und muss gemäß § 10 GwG dessen Identität anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments verifizieren, den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und den Zweck der Geschäftsbeziehung feststellen.
- 2.Ein Immobilienmakler in Berlin wickelt eine Transaktion über 10.000 Euro ab und führt eine verstärkte Identitätsprüfung des Käufers durch, einschließlich der Mittelherkunft, da der Immobiliensektor nach dem GwG als Hochrisiko eingestuft ist.
- 3.Der Geldwäschebeauftragte einer Leasinggesellschaft erkennt eine Serie von Transaktionen, die offensichtlich darauf abzielen, die Meldeschwellen zu umgehen, und erstattet eine Verdachtsmeldung bei der FIU.