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Handelsregisterauszug

Ein Handelsregisterauszug ist das amtliche Dokument einer Registerbehörde, das die rechtliche Existenz und den ordnungsgemäßen Bestand eines Unternehmens bestätigt. Jede Rechtsordnung hat ein Äquivalent: Handelsregisterauszug (Deutschland), Firmenbuchauszug (Österreich), Handelsregisterauszug des SHAB (Schweiz), Kbis-Auszug (Frankreich), Companies House Certificate of Incorporation (UK), Certificate of Good Standing (USA) und KvK-uittreksel (Niederlande). Er dient als offizieller 'Personalausweis' des Unternehmens im geschäftlichen und regulatorischen Verkehr.

Handelsregisterauszüge fassen die wesentlichen Unternehmensinformationen zusammen — Firma, Registernummer, Sitz, Rechtsform, Geschäftsführer und Vertretungsberechtigte, Stammkapital und Status (aktiv, aufgelöst, in Liquidation). Die konkreten Inhalte und ausstellenden Behörden variieren je nach Rechtsordnung:

- **Deutschland**: Der Handelsregisterauszug wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt und enthält Rechtsform, Sitz, Geschäftsführer, Prokuristen und eingetragenes Kapital. Das Handelsregister ist über das gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de) öffentlich einsehbar. Es wird zwischen HRA (Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) unterschieden. - **Österreich**: Der Firmenbuchauszug wird vom Handelsgericht geführt und über das Firmenbuch (firmenbuch.at) abgerufen. - **Schweiz**: Der Handelsregisterauszug ist über Zefix (Zentraler Firmenindex) abrufbar und wird von den kantonalen Handelsregisterämtern geführt. - **USA**: Certificates of Good Standing (oder Certificates of Existence) werden vom Secretary of State des jeweiligen Bundesstaats ausgestellt und bestätigen, dass das Unternehmen zur Geschäftstätigkeit berechtigt ist. - **Großbritannien**: Companies House stellt Gründungsurkunden aus und führt ein öffentliches Register mit Echtzeitdaten, einschließlich jährlicher Confirmation Statements. - **Frankreich**: Der Kbis-Auszug wird von der Geschäftsstelle des Handelsgerichts ausgestellt und enthält SIREN/SIRET-Nummern, Rechtsform, Kapital, Geschäftsführer und laufende Insolvenzverfahren. Er ist drei Monate gültig.

In KYC-Verfahren (Know Your Customer) wird der Handelsregisterauszug systematisch beim Onboarding einer juristischen Person angefordert. Er ermöglicht die Überprüfung der rechtlichen Existenz des Unternehmens, die Identifizierung der gesetzlichen Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten sowie die Erkennung von Warnsignalen wie Liquidation oder Löschung aus dem Register. Die Geldwäscherichtlinien und das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) schreiben diese Überprüfung für Finanzinstitute und regulierte Berufe vor.

Die Automatisierung der Registerauszugsprüfung durch künstliche Intelligenz beschleunigt Onboarding-Prozesse erheblich. Lösungen wie CheckFile.ai extrahieren automatisch Schlüsseldaten aus dem Dokument, gleichen sie mit offiziellen Registerdatenbanken ab und erkennen potenzielle Fälschungen, wodurch das Risiko von Dokumentenbetrug reduziert wird.

Vorschriften

Handelsgesetzbuch (HGB)Geldwäschegesetz (GwG)AMLD6 (EU)FATF RecommendationsCompanies Act 2006 (UK)

Praxisbeispiele

  • 1Eine deutsche Bank fordert einen aktuellen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht an, bevor sie ein Geschäftskonto für eine neu gegründete GmbH eröffnet, und überprüft die Vertretungsberechtigung der Geschäftsführer.
  • 2Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verifiziert den Handelsregisterauszug eines Mandanten, um die Identität der Geschäftsführer und das eingetragene Stammkapital zu bestätigen, bevor sie einen Prüfungsauftrag annimmt.
  • 3Eine europäische Crowdfunding-Plattform validiert automatisch Handelsregisterauszüge aus verschiedenen Rechtsordnungen — Handelsregisterauszug (Deutschland), Kbis (Frankreich) und KvK-uittreksel (Niederlande) — für jeden Projektträger, um die rechtliche Existenz vor der Kampagnenfreigabe sicherzustellen.

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