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ComplianceRBA

Risikobasierter Ansatz

Der risikobasierte Ansatz (Risk-Based Approach) ist das grundlegende Prinzip, wonach Compliance-Maßnahmen dem identifizierten Risikoniveau angemessen sein müssen. Verpflichtete Unternehmen setzen mehr Ressourcen für Hochrisikokunden und -transaktionen ein und wenden bei Situationen mit geringem Risiko vereinfachte Maßnahmen an.

Der risikobasierte Ansatz bildet die zentrale Säule der FATF-Empfehlungen und der europäischen Geldwäscherichtlinien. Anstatt ein einheitliches Kontrollniveau für alle Situationen vorzuschreiben, ermöglicht er den Instituten, die Intensität ihrer Sorgfaltsmaßnahmen an die Risikobewertung anzupassen. Diese Bewertung berücksichtigt das Kundenprofil, die Art der Geschäftsbeziehung, den Produkt- oder Dienstleistungstyp und geografische Faktoren.

Die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes erfordert die Entwicklung einer strukturierten und dokumentierten Risikoklassifizierung. Institute müssen objektive Risikobewertungskriterien definieren, differenzierte Verfahren nach Risikoniveau einrichten (vereinfachte, Standard- oder verstärkte CDD) und ihre Methodik regelmäßig überprüfen. Aufsichtsbehörden wie BaFin und ACPR bewerten die Angemessenheit und Konsistenz dieser Klassifizierung bei ihren Prüfungen.

CheckFile.ai fügt sich in diese risikobasierte Logik ein, indem es eine skalierbare Dokumentenverifikation bietet: schnelle automatische Analyse für Niedrigrisikoprofile und mehrschichtige eingehende Prüfungen für Hochrisikokunden. Diese Anpassungsfähigkeit optimiert die Compliance-Ressourcen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines angemessenen Kontrollniveaus für jede Situation.

Vorschriften

AMLD6FATF Recommendation 1Geldwäschegesetz (GwG)

Praxisbeispiele

  • 1.Eine Bank stuft ihre Kunden in drei Risikokategorien ein (niedrig, mittel, hoch) und passt die Häufigkeit der Aktenüberprüfungen entsprechend an: alle 3 Jahre, jährlich oder halbjährlich.
  • 2.Ein Zahlungsinstitut wendet vereinfachte Sorgfaltsmaßnahmen bei Transaktionen unter 150 € an, die als risikoarm eingestuft werden.
  • 3.Ein Versicherer verschärft die Kontrollen bei Lebensversicherungsverträgen aus Hochrisikojurisdiktionen nach Aktualisierung seiner Risikokartierung.

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